Die fünf Schritte zum Pflegegrad

1. Antragstellung
bei der Pflegekasse

Der Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad wird bei der zuständigen Pflegekasse Ihrer Krankenkasse gestellt. Zur Antragsstellung benötigen Sie als pflegender Angehörige eine Vollmacht der zu pflegenden Person.

 

2. Terminvereinbarung
mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK)

Nach dem Einreichen des Antrags bei Ihrer Pflegekasse erhalten Sie schriftlich den Termin durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen). Bei dem Termin sollte der pflegende Angehörige oder der Pflegedienst anwesend sein. Sollte dies an dem – vom MDK vorgesehenen Tag – nicht möglich sein, bitten Sie den MDK um ein anderes Datum für die Begutachtung.

 

3. Vorbereitung
auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK)

Für den Termin werden folgende Unterlagen benötigt.

  • aktueller Medikamentenplan
  • aktueller Therapieplan (Logo, Ergo, Physio)
  • alle Arztbriefe (Hausarzt, Facharzt (z. B. Neurologe, Kardiologe, Orthopäde)
  • Entlassungsbriefe (Krankenhaus, Reha)
  • Gutachten
  • Schwerbehindertenausweis
  • Vollmacht des pflegenden Angehörigen
  • Pflegebuch
  • Bericht der Tagespflege

Diese sollten nach Möglichkeit in Kopie vorliegen.

 

4. Begutachtung
durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK)

Das Ziel des MDK ist die Erfassung der Lebens- und Versorgungssituation des zu Begutachtenden. Eine Begutachtung durch den MDK kann auch außerhalb der eigenen Wohnung/Haus z. B. im Krankenhaus, Pflegeheim oder der Tagespflege erfolgen. Unabhängig, ob das Gespräch im Wohnumfeld der betroffenen Person oder in einer Einrichtung stattfindet, sollte immer der pflegende Angehörige oder der Pflegedienst anwesend sein.

Begutachtung des Wohnumfeldes (wenn der Termin zuhause statt findet)

Es folgt ein erstes Gespräch mit dem pflegenden Angehörigen und eine Bestandsaufnahme des Wohnumfeldes. Bei der Bestandsaufnahme des Wohnumfeldes wird auf Hilfsmittel hingewiesen. Die Hilfsmittel werden in dem Gutachten berücksichtigt und direkt an die Pflegekasse weiter geleitet. Hilfsmittel, die vomm MDK verordnet werden sind automatisch genehmigt. Die Pflegekasse erteilt den Auftrag an das zuständige Sanitätshaus, welches sich dann mit Ihnen in Verbindung setzt, um die Hilfsmittel auszuliefern.

Im Anschluss folgt die eigentliche Begutachtung durch den MDK. Die Mitarbeiter des MDK führen wenn Möglich ein Gespräch mit dem zu Begutachteten und dem zu pflegenden Angehörigen oder dem Pflegedienst.

Begutachtung der betroffenen Person

Es wird der Nacken-, Scheitelgriff-, Schürzenbandgriff durchgeführt. Zum Abschluss noch ein fester Händedruck. Eigentlich kommt jetzt der schwierigste Part für alle Beteiligten. Sie, als zu pflegender Angehöriger oder der Pflegedienst müssen jetzt gut zuhören, was der Erkrankte zu den verschiedenen Fragen in den verschiedenen Modulen sagt. Am besten schreiben Sie sich alles auf, damit Sie auch Wissen, wo es Unstimmigkeiten gab.

Die einzelnen Fragen werden in folgende Module aufgeteilt:

1. Mobiltät
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
3. Verhaltensweisen und pychische Problemlagen
4. Selbstversorgung
5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Das gesamte Gutachten dauert ca. 1 Std. Die Auswertung findet dann nicht mehr in Ihrem Wohnzimmer statt.

 

5. Bescheid

Innerhalb von 4 Wochen muss nun der MDK der Pflegekasse mitteilen, welcher Pflegegrad (1-5) sich durch seine Begutachtung ergibt. Das Pflegegutachten wird Ihnen per Post Hause zugestellt. Wo Sie es in Ruhe lesen können.

Sollten sich daraus Fragen ergeben, dann wenden Sie sich bitte an die Pflegeberatung der Stadt Remscheid oder Ihrer Pflegekasse. Die Pflegeberatung hilft Ihnen auch dann, wenn Sie einen Widerspruch verfassen möchten, daher ist es Wichtig sich alles zu notieren. Unterstützung und Beratung erhalten Sie zudem bei verschiedenen Trägern wie der Caritas oder der Diakonie.

 

Quelle: Erfahrung von Frau Susanne Heynen

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